Wie stellt sich die rechtliche Situation dar?

Seit dem 01. Mai 2004 ist es im Rahmen der EU-Osterweiterung und
der damit verbundenen Dienstleistungsfreiheit osteuropäischen Firmen
gestattet, Pflege- und Haushaltshilfen u. a. nach Deutschland zu entsenden.
Die Kräfte sind legal in ihrem Heimatland Polen sozialversicherungspflichtig
beschäftigt und verfügen selbstverständlich über alle notwendigen Papiere,
wie z. B. die Bescheinigung E 101. Mit diesem amtlichen Vordruck weist die
Pflege- oder Haushaltshilfe nach, dass für sie nicht die deutschen Rechtsvorschriften
über soziale Absicherung gelten, sondern die des Herkunftslandes.

 
 
 
 
     
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

 

 

 

 

Unsere Leistungen Punkt für Punkt!

Haushaltspflege:

• Unterstützung bei der Hygiene
z. B. waschen, eincremen usw.
• Hilfe bei Nahrungszubereitung
• Hilfe bei Getränkeaufnahme
• ärztliche Medikamentengabe
• Blasen- und Darmentleerung
• Zimmerpflanzenpflege
• Haustierversorgung
• Waschen, Bügeln
• Prophylaxen
• Einkaufen
• Kochen

 Mobilisierende Tätigkeiten:

• Verlassen u. Wiederaufsuchen der
Wohnung
• Hilfestellung beim Stehen
• Hilfestellung beim Gehen
• An- und Auskleiden

Individuelle Betreuung nach dem Wunsch des Pflegebedürftigen:

• Arztbegleitung, Frisörbegleitung
• Begleitung bei Behördengängen
• Dokumentation der anfallenden
• Tätigkeiten (auf Anfrage)
• Rufbereitschaft während der Nacht
• Spaziergänge
• Ausflüge
• Reisen